Mein Honorar

Das Honorar für meine Beauftragung richtet sich nach den Vorschriften des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).

Gerne kann ich Ihnen ein individuelles Angebot erstellen.  Ein Anruf oder eine Anfrage per Mail genügt.

Ich bin stets bemüht, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten.

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